Verleih von einem Kleinbus

Regeln zum Verleih

Standort:                                                                                                                                              an der ev. Kirche, Kirchstraße 6, 55487 Sohren

 

Anfrage:

Bitte stellen Sie rechtzeitig eine Anfrage, ob der Bus verfügbar ist, oder ob auf einen anderen Bus ausgewichen werden kann. Die Anfrage richten Sie an die verantwortlichen Personen. (Benjamin Kretschmann)

 

Anmietung:

Die Busse werden nur mit Mietvertrag ausgeliehen.

(außer an JugendreferentInnen, GemeindepädagogInnen des Kirchenkreises)

 

Ausleihe:

Prüfen Sie vor der Entgegennahme des Fahrzeuges den Zustand. Sollten Mängel oder Schäden erkennbar sein, teilen Sie diese bitte umgehend und vor Fahrtantritt mit. Nachträgliche Beanstandungen lassen sich meist nur schwer aufklären.

 

Nutzung:

Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt über die technischen Daten (Größe, Kraftstoff, u.ä.). Info-Mappen liegen in den Bussen oder fragen Sie den verantwortlichen Entleiher.

 

Rückgabe:

Bitte stellen Sie das Fahrzeug rechtzeitig wieder am vereinbarten Abstellort (i.d.R. Abhol-Ort) ab.

 

Die Fahrzeuge müssen sauber und betankt zurückgegeben werden.

Gebühren & Nutzung der Busse

Kosten für Freizeiten (Kinder- Jugend- und Gemeindepädagogik) sowie Veranstaltungen der kreiskirchlichen Jugendarbeit und Gemeindepädagogik

Kosten für Angebote im Rahmen der KonfirmandInnenarbeit

(z.B. Freizeiten oder Ausflüge) im Kirchenkreis:

Kosten für Angebote im Rahmen der Flüchtlingsarbeit

 

Kosten für Nutzung zu kirchlichen Zwecken im Kirchenkreis (z.B. Gemeindeangebote)

Ausleihe an gemeinnützige Institutionen oder Vereine (zum Beispiel Partner, Kreisjugendring, oder für die Landeskirche)

 

Aktionen der eigenen Jugendarbeit oder Gemeindepädagogik haben auf jeden Fall Vorrang

40 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff

 

 

 

40 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff

 

 

 

 

 

60 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff

 

60 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff


Der Verleih der Busse an Privatpersonen ist nicht möglich.

 

Für Fahrten über 500 Kilometer gibt es eine Ermäßigung von 25%.

 

Werden die Busse unbetankt zurückgegeben erheben wir eine Service-Pauschale

15,- € zzgl. Kraftstoffkosten

 

Werden die Busse dreckig zurückgegeben erheben wir eine Service-Pauschale von min. 25€

Schäden

Schäden an den Bussen sind den jeweiligen Haltern unverzüglich anzuzeigen. Treten Schäden auf, die nicht durch die Versicherungen des Kirchenkreises gedeckt sind, ist der Entleiher für den Schaden verantwortlich und muss diesen bezahlen. Zahlt bei einem Schaden die Versicherung und muss ein Eigenanteil gezahlt werden, trägt dieser Eigenanteil der Entleiher des Busses.

In der Regel sind bei Schäden eine Selbstbeteiligung über 400,- € zu zahlen. Schäden bis 400,- € müssen selbst getragen werden.

Externe Partner, gemeinnützige Institutionen oder Vereine müssen ggfs. das Fahrzeug selbst versichern.

Halterpflichten

Dem/der Busverwalter/in obliegen die Halterpflichten, welche folgende Aufgaben zugeschrieben werden.

  • Busvermittlung und Busvermietung u.a. mit Abrechnung
  • Prüfung des Zustandes (Sauberkeit, Schäden, Sichtprüfung Karosserie, Ölstand, Wasser, Luftdruck, Zustand der Reifen, ggfs. Checks in Werkstätten vereinbaren)
  • Wahrnehmung der Inspektionen nach Plan
  • Vereinbarung und Wahrnehmung der TÜV-Untersuchung
  • Angebote einholen, prüfen und beauftragen bei Instandhaltungen / Reparaturen
  • Abwicklungen bei Schäden mit Versicherungen

Alternative Ausleihmöglichkeiten im Kirchenkreis

Bei Engpässen können die Gemeinden

Blankenrath (Willi Müller-Schulte unter 06545-8811)

Rheinböllen (Wolfgang Jöst unter 06764-1275)

angefragt werden.