Standort: an der ev. Kirche, Kirchstraße 6, 55487 Sohren
Anfrage:
Bitte stellen Sie rechtzeitig eine Anfrage, ob der Bus verfügbar ist, oder ob auf einen anderen Bus ausgewichen werden kann. Die Anfrage richten Sie an die verantwortlichen Personen. (Benjamin Kretschmann)
Anmietung:
Die Busse werden nur mit Mietvertrag ausgeliehen.
(außer an JugendreferentInnen, GemeindepädagogInnen des Kirchenkreises)
Ausleihe:
Prüfen Sie vor der Entgegennahme des Fahrzeuges den Zustand. Sollten Mängel oder Schäden erkennbar sein, teilen Sie diese bitte umgehend und vor Fahrtantritt mit. Nachträgliche Beanstandungen lassen sich meist nur schwer aufklären.
Nutzung:
Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt über die technischen Daten (Größe, Kraftstoff, u.ä.). Info-Mappen liegen in den Bussen oder fragen Sie den verantwortlichen Entleiher.
Rückgabe:
Bitte stellen Sie das Fahrzeug rechtzeitig wieder am vereinbarten Abstellort (i.d.R. Abhol-Ort) ab.
Die Fahrzeuge müssen sauber und betankt zurückgegeben werden.
Kosten für Freizeiten (Kinder- Jugend- und Gemeindepädagogik) sowie Veranstaltungen der kreiskirchlichen Jugendarbeit und Gemeindepädagogik
Kosten für Angebote im Rahmen der KonfirmandInnenarbeit
(z.B. Freizeiten oder Ausflüge) im Kirchenkreis:
Kosten für Angebote im Rahmen der Flüchtlingsarbeit
Kosten für Nutzung zu kirchlichen Zwecken im Kirchenkreis (z.B. Gemeindeangebote)
Ausleihe an gemeinnützige Institutionen oder Vereine (zum Beispiel Partner, Kreisjugendring, oder für die Landeskirche)
Aktionen der eigenen Jugendarbeit oder Gemeindepädagogik haben auf jeden Fall Vorrang
40 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff
40 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff
60 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff
60 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff
Der Verleih der Busse an Privatpersonen ist nicht möglich.
Für Fahrten über 500 Kilometer gibt es eine Ermäßigung von 25%.
Werden die Busse unbetankt zurückgegeben erheben wir eine Service-Pauschale
15,- € zzgl. Kraftstoffkosten
Werden die Busse dreckig zurückgegeben erheben wir eine Service-Pauschale von min. 25€
Schäden an den Bussen sind den jeweiligen Haltern unverzüglich anzuzeigen. Treten Schäden auf, die nicht durch die Versicherungen des Kirchenkreises gedeckt sind, ist der Entleiher für den Schaden verantwortlich und muss diesen bezahlen. Zahlt bei einem Schaden die Versicherung und muss ein Eigenanteil gezahlt werden, trägt dieser Eigenanteil der Entleiher des Busses.
In der Regel sind bei Schäden eine Selbstbeteiligung über 400,- € zu zahlen. Schäden bis 400,- € müssen selbst getragen werden.
Externe Partner, gemeinnützige Institutionen oder Vereine müssen ggfs. das Fahrzeug selbst versichern.
Dem/der Busverwalter/in obliegen die Halterpflichten, welche folgende Aufgaben zugeschrieben werden.
Bei Engpässen können die Gemeinden
Blankenrath (Willi Müller-Schulte unter 06545-8811)
Rheinböllen (Wolfgang Jöst unter 06764-1275)
angefragt werden.