Verleih von 2 Kleinbussen
REGELUNGEN RUND UM DIE KLEINBUSSE
Ev. Jugend und Gemeindepädagogik des Kirchenkreises Simmern-Trarbach
Stand: Dezember 2019
(KSAG 03.12.2019 beschlossen)
Es gibt zwei Kleinbusse der Ev. Kinder- und Jugendarbeit.
Die Aufteilung für die Verwaltung dieser Busse und die Standorte sind momentan folgende:
Bus Treffmobil
Verantwortung und Ausleihe bei Susanne Belzner unter Tel: 06761 - 14318
Standort: Evangelische Erwachsenenbildung, Klappergasse oder Kreisverwaltung
Bus Kirchenkreis
Verantwortung und Ausleihe bei Tobias Hauth unter Tel: 06543 - 8119602
Standort: Büchenbeuren, Gemeindehaus
Regelungen zum Verleih
Anfrage:
Bitte stellen Sie rechtzeitig eine Anfrage, ob der Bus verfügbar ist, oder ob auf einen anderen Bus ausgewichen werden kann. Die Anfrage richten Sie an die verantwortlichen Personen.
Anmietung:
Die Busse werden nur mit Mietvertrag ausgeliehen.
(außer an JugendreferentInnen, GemeindepädagogenInnen des Kirchenkreises)
Ausleihe:
Prüfen Sie vor der Entgegennahme des Fahrzeuges den Zustand. Sollten Mängel oder Schäden erkennbar sein, teilen sie diese bitte umgehend und vor Fahrtantritt mit. Nachträgliche Beanstandungen lassen sich meist nur schwer aufklären.
Nutzung:
Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt über die technischen Daten (Größe, Kraftstoff, u.ä.). Info-Mappen liegen in den Bussen oder fragen sie den verantwortlichen Entleiher.
Rückgabe:
Bitte stellen Sie das Fahrzeug rechtzeitig wieder am vereinbarten Abstellort (i.d.R. Abhol-Ort) ab.
Die Fahrzeuge müssen sauber und betankt zurückgegeben werden.
Alternative Ausleihmöglichkeit innerhalb des Kirchenkreises:
Bei Engpässen können die Gemeinden
Blankenrath (Willi Müller-Schulte unter 06545-8811)
Rheinböllen (Wolfgang Jöst unter 06764-1275)
angefragt werden.
Gebühren und Nutzung der Busse:
Nutzen JugendreferentInnen, Gemeindepädagogen/innen des Kirchenkreises die Busse für Materialfahrten und Gruppenfahrten im Rahmen der normalen Kinder-, Jugend- oder Gemeindearbeit, entfallen die Kosten .
Diese Fahrten müssen innerhalb des Kirchenkreises bleiben und für die TeilnehmerInnen kostenlos sein.
Kosten für Freizeiten (Kinder- Jugend- und Gemeindepädagogik) sowie Veranstaltungen der kreiskirchlichen Jugendarbeit und Gemeindepädagogik
| 40 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff
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Kosten für Angebote im Rahmen der KonfirmandInnenarbeit Kosten für Angebote im Rahmen der Flüchtlingsarbeit | 40 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff
|
Kosten für Nutzung zu kirchlichen Zwecken im Kirchenkreis (z.B. Gemeindeangebote) | 60 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff |
Ausleihe an gemeinnützige Institutionen oder Vereine Aktionen der eigenen Jugendarbeit oder Gemeindepädagogik haben auf jeden Fall Vorrang | Kosten: 60 Cent pro Kilometer plus Kraftstoff |
Der Verleih der Busse an Privatpersonen ist nicht möglich. | |
Für Fahrten über 500 Kilometer gibt es eine Ermäßigung von 25%.
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Werden die Busse unbetankt zurückgegeben | Service-Pauschale |
Werden die Busse dreckig zurückgegeben | Service-Pauschale für Reinigung |
Schäden:
Schäden an den Bussen sind den jeweiligen Haltern unverzüglich anzuzeigen. Treten Schäden auf, die nicht durch die Versicherungen des Kirchenkreises gedeckt sind, ist der Entleiher für den Schaden verantwortlich und muss diesen bezahlen. Zahlt bei einem Schaden die Versicherung, und muss ein Eigenanteil gezahlt werden, trägt dieser Eigenanteil der Entleiher des Busses.
In der Regel sind bei Schäden ist eine Selbstbeteiligung über 400,- € zu zahlen. Schäden bis 400,- € müssen selbst getragen werden.
Externe Partner, gemeinnützige Institutionen oder Vereine müssen ggfs. das Fahrzeug selbst versichern.
Halterpflichten:
Dem/der Busverwalter/in obliegen die Halterpflichten, welche folgende Aufgaben zugeschrieben werden.
- Busvermittlung und Busvermietung u.a. mit Abrechnung
- Prüfung des Zustandes (Sauberkeit, Schäden, Sichtprüfung Karosserie, Ölstand, Wasser, Luftdruck, Zustand der Reifen, ggfs. Checks in Werkstätten vereinbaren)
- Wahrnehmung der Inspektionen nach Plan
- Vereinbarung und Wahrnehmung der Tüv Untersuchung
- Angebote einholen, prüfen und beauftragen bei Instandhaltungen / Reparaturen
- Abwicklungen bei Schäden mit Versicherungen
Gebühren für Verleih von Materialien aus dem Bereich Jugendarbeit (laut KSJA-Beschluss)
Für den Verleih gebührenpflichtigem Material gibt es Verleih -Verträge. Die Ausleihe an Externe ist nur mit Vertrag möglich.
Auch Jugendveranstaltungen in Gemeinden erhalten den günstigen Beitrag für die Jugend. (Nicht aber Gemeindeveranstaltungen, bei denen auch ein paar Jugendliche sind.)
1. Zeltekeller:
verleiht Treff-Mobil. Tel.: 06761-12383
Stückzahl | Material | Kosten pro Tag und St. für KJR und andere, die nichts mit ev. Kirche zu tun haben | Kaution | ev. Jugend (keine Kaution) | ev. Kirche (keine Kaution) |
4 St. | 10 Pers. Zelt (Küchenzelt) | 15 € | je 250 € | 2 € | 4 € |
12 St. | 6 Pers. Zelt (rund) | 7 € | je 50 € | 1 € | 2 € |
| Hockerkocher | 5 € | je 50 € | kostenlos | 1 € |
| Biergarnituren | 3 € | je 10 € | kostenlos | 1 € |
| Pavillon |
|
| kostenlos | 1 |
Kostenlos, aber nicht umsonst
für alles gilt: was kaputt oder verloren geht, ersetzt die/ der AusleiherIn.
2. Anja Rinas, Tel.: 06761-14840
1 Schwungtuch
2 Shuffleboards
Leitergolf
Glücksrad (15 Euro, Ev. Jugend im Kirchenkreis umsonst)
3. Treffmobil, 06761-12383
2 transportable Leinwände
16mm Filmprojektor
4. Jugendcafé, Tel.: 06761-14854
Konzert PA mit Boxen und Mischpult
2 Battacas und ein Schlagpolster
5. Ev. Jugend Kooperationsraum Simmern-Rheinböllen, Tel.: 06761/14818
Heißer Draht
Schweizer Käse Spiel
Teamstift